Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (05451) 920 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

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Aktuelles

Wichtiger Hinweis zur Abfallentsorgung in der Gemeinde Lotte

Aufgrund der schwierigen Situation im Umgang mit dem Corona-Virus müssen Änderungen bei der Abfallentsorgung vorgenommen werden. Um bei den…

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Aktuelle Situation in Sachen Corona-Virus: Übersicht der Maßnahmen

Im Zusammenhang mit der starken Ausbreitung des Corona-Virus mussten durch die Gemeinde Lotte einige einschneidende Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu…

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Aktuelle Informationen über das Coronavirus

Aktuelle Informationen über das Coronavirus finden Sie beim Robert-Koch-Institut.

Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie auf der Seite…

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Die Gemeinde Lotte ist nun auch beim Messenger-Dienst „Telegram“ aktiv

Die Gemeinde Lotte bietet ab sofort über den Kurznachrichtendienst Telegram den Versand von aktuellen Informationen an. Dazu wurde der Telegram-Kanal…

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Bürgerservice und Onlinedienste

Infos für Bürgerinnen und Bürger zu den Verwaltungsleistungen

Weitere Informationen

Stellenangebote


Notfallnummer Klärwerk: Bei Störungen melden Sie sich bitte unter 01520 8966969 (24 Stunden erreichbar)


Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Meldung von Unterbringungsmöglichkeite für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie sind aus der Ukraine eingereist und bereits privat im Kreis Steinfurt untergekommen? Bitte melden Sie sich beim Kreis Steinfurt:

Zum Kontaktformular

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? 

Zum Hilfeportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgendem Link:

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II