Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (05451) 920 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

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Aktuelles

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DRK-Altkleidersammlung öffnet wieder sukzessive

Der DRK-Kreisverband Tecklenburger Land e.V. teilt mit, dass seit dem 03.08.2020 die Sammelcontainer für Altkleider im Tecklenburger Land sukzessive…

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Waldbrandgefahr und Müll am Niedrighaussee

In Nordrhein-Westfalen sind die Schulferien bereits zu Ende. Niedersachsens Schülerinnen und Schüler können sich noch über einige freie Tage freuen.…

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Räume für die OGS in Büren rechtzeitig fertig

Schon im Frühjahr dieses Jahres zeigten die Anmeldezahlen für die OGS in Büren, dass die Räumlichkeiten in der Regenbogenschule für eine kindgerechte…

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Kommissarischer Landrat Dr. Sommer zu Besuch in Lotte

In der vergangenen Woche begrüßte Bürgermeister Rainer Lammers den kommissarischen Landrat Dr. Martin Sommer in Lotte. Seit über 20 Jahren erkundet…

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Bürgerservice und Onlinedienste

Infos für Bürgerinnen und Bürger zu den Verwaltungsleistungen

Weitere Informationen

Stellenangebote


Notfallnummer Klärwerk: Bei Störungen melden Sie sich bitte unter 01520 8966969 (24 Stunden erreichbar)


Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Meldung von Unterbringungsmöglichkeite für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie sind aus der Ukraine eingereist und bereits privat im Kreis Steinfurt untergekommen? Bitte melden Sie sich beim Kreis Steinfurt:

Zum Kontaktformular

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? 

Zum Hilfeportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgendem Link:

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II