Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (05451) 920 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

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Aktuelles

Freitag, 16.06.: Keine Schadstoffsammlung am Standort Büren/Wiesenweg

Die für Freitag 16.06.2023 vorgesehene Sammlung des Schadstoffmobils am Standort Büren (Parkplatz Wiesenweg) kann wegen der dortigen Baustelle nicht…

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Friedhof Büren am 15. & 16. Juni gesperrt

Der Friedhof in Lotte-Büren wird in der Zeit von Donnerstag, 15.06. bis Freitag, 16.06.2023 aufgrund von Baumpflegemaßnamen und Bodenuntersuchungen…

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Abschluss des KfW-432 Sanierungsmanagements in Lotte-Büren mit Watt-Wanderung

 

Zwei Familien in Lotte Büren stellten bei der einer abendlichen Watt-Wanderung am 23. Mai in Büren ihre installierte Photovoltaik-Anlage vor. Es…

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Sommerleseclub 2023

Vom 12.06.2023 - 18.08.2023 findet in den Gemeindebüchereien in Alt- Lotte, Wersen und Büren wieder der Sommerleseclub statt. Teilnehmen können Kinder…

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Bürgerservice und Onlinedienste

Infos für Bürgerinnen und Bürger zu den Verwaltungsleistungen

Weitere Informationen

Stellenangebote


Notfallnummer Klärwerk: Bei Störungen melden Sie sich bitte unter 01520 8966969 (24 Stunden erreichbar)


Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Meldung von Unterbringungsmöglichkeite für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie sind aus der Ukraine eingereist und bereits privat im Kreis Steinfurt untergekommen? Bitte melden Sie sich beim Kreis Steinfurt:

Zum Kontaktformular

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? 

Zum Hilfeportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgendem Link:

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II