Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (05451) 920 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

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Aktuelles

Aufhebung der Allgemeinverfügung und neue CoronaSchVO

Die Allgemeinverfügung vom 27. März 2020 wird zum 02. April 2020 aufgehoben.

Begründung:

Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz…

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Elternbeiträge für OGS, Kita und Tagespflege für den Monat April

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit der Landesregierung auf folgenden Kompromiss für den Monat April verständigt:

  1. Die Elternbeiträge für…
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Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Wersen findet nicht statt

Die mit Bekanntmachung im Wochenblatt vom 12. März 2020 für Dienstag, den 31. März 2020, um 19.00 Uhr, in der Kuchenwerkstatt Wersen, Inh. W. Kastrup,…

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Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) des Landes NRW wurde mit Wirkung zum 23. März 2020…

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Bürgerservice und Onlinedienste

Infos für Bürgerinnen und Bürger zu den Verwaltungsleistungen

Weitere Informationen

Stellenangebote


Notfallnummer Klärwerk: Bei Störungen melden Sie sich bitte unter 01520 8966969 (24 Stunden erreichbar)


Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Meldung von Unterbringungsmöglichkeite für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie sind aus der Ukraine eingereist und bereits privat im Kreis Steinfurt untergekommen? Bitte melden Sie sich beim Kreis Steinfurt:

Zum Kontaktformular

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? 

Zum Hilfeportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgendem Link:

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II