Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (05451) 920 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

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Aktuelles

„Wir schaffen das nur gemeinsam! Für die Schulen und Vereine aus unserer Region.“

Aktion der Kreissparkasse Steinfurt gestartet

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Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wollen Menschenansammlungen an vielbesuchten Ausflugszielen in der Region vermeiden

Kreis Steinfurt/ Lotte. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrat Dr. Klaus Effing fordern die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich auch…

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Umfassende Energieberatung auch in Zeiten des Coronavirus

Der Alltag vieler Menschen hat sich bedingt durch die Corona-Pandemie zwangsläufig entschleunigt. Nun gilt es, das Beste aus dieser Situation zu…

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Aktueller Hinweis zur Altkleidersammlung

Der Kreisverband Tecklenburger Land des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bittet die Bevölkerung darum, Altkleidersäcke derzeit nicht in die dafür…

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Bürgerservice und Onlinedienste

Infos für Bürgerinnen und Bürger zu den Verwaltungsleistungen

Weitere Informationen

Stellenangebote


Notfallnummer Klärwerk: Bei Störungen melden Sie sich bitte unter 01520 8966969 (24 Stunden erreichbar)


Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Meldung von Unterbringungsmöglichkeite für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie sind aus der Ukraine eingereist und bereits privat im Kreis Steinfurt untergekommen? Bitte melden Sie sich beim Kreis Steinfurt:

Zum Kontaktformular

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? 

Zum Hilfeportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgendem Link:

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II