Lärmaktionsplanung

Ergebnisse der vierten Stufe der Lärmkartierung für Lotte
Den vollständigen Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) der Gemeinde Lotte mit detaillierten Erläuterungen und Berechnungsergebnissen der belasteten Flächen, Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen und betroffenen Menschen finden Sie hier:

Information der Öffentlichkeit und Hinweis auf Beteiligungsportale
Zur allgemeinen Information:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern. Als Maßnahme zur Erreichung die-ses Zieles erfolgt eine umfassende Lärmkartierung, die alle fünf Jahre wiederholt und veröffentlicht wird.

Auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW können zudem die Ergebnisse der Lärm-kartierung an Haupteisenbahnstrecken für die Schienenstrecke unter der Internet-Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de eingesehen werden. Diese Kartierung wird alle fünf Jahre vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.
Die Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes findet sich eben-falls unter der Internet-Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Ergebnisse für die Gemeinde Lotte
Die Ergebnisse der vierten Stufe der Lärmkartierung für die Gemeinde Lotte liegen vor: Auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW (www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de) können sich Bürger, die an Teilstrecken bestimmter Hauptverkehrsstraßen wohnen, darüber informieren, inwieweit sie von Umgebungslärm durch hohes Verkehrsaufkommen betroffen sind.

Hauptverkehrsstraßen sind laut Umgebungslärmrichtlinie Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen, deren Verkehrsaufkommen über 3 Mio. Kfz pro Jahr liegt. Lärm, der von nichtqualifizierten, innerstädtischen Straßen ausgeht, wird in diesem Zusammenhang nicht kartiert, auch wenn deren Verkehrsaufkommen den Schwellenwert überschreitet. Bürger, die an stark frequentierten, innerstädtischen Straßen wohnen, werden daher im Internet-Umgebungslärmportal des Landes keine Informationen über den Lärmpegel an ihrem Wohnstandort finden.

Im Gemeindegebiet Lotte wurde in der vierten Stufe der Lärmkartierung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) der Lärm an folgenden Hauptverkehrsstraßen kartiert:

SchallquelleØ Belastung [Mio. Kfz/Jahr]Ø Belas-tung [Kfz/Tag]*
A1 (OS Hafen bis Wallenhorst)28,0876.900
A 1 (Nördl. Lotter Kreuz bis AS Osnabrück-Hafen)26,2271.800
A1 (Südl. Lotter Kreuz)21,8459.800
A30 (Westl. Lotter Kreuz)23,0763.200
A30 (Östl. Lotter Kreuz)25,1769.000
L595 (Eversburger Straße)4,1711.400

*Kfz/Tag = Kfz/Jahr/365 (auf die nächste Hunderterstelle gerundet)

Die in den Lärmkarten skizzierten Bereiche haben nicht die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind. Sie dienen dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die Hand-lungsbedarf gemäß Richtlinie besteht. Bürgerinnen und Bürger können aus Lärmaktionsplänen keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen ableiten.

„Lärmprobleme“ in diesem Sinne liegen vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 70 dB(A) oder ein Lnight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Diese Werte werden als Auslösewerte für die Untersuchung von Schutzmaßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- u. Verbraucherschutz NRW angesehen.

In der Gemeinde Lotte werden diese Auslösewerte für 60 Personen ganztags und 124 Perso-nen nachts überschritten.

Die Auswertung der Ergebnisse im Bereich Schiene zeigt ebenfalls eine Lärmbelastung der Gemeinde Lotte durch den Schienenverkehr.
Von einer Überschreitung der Auslösewerte von 70/60 dB(A) sind 10 Bürger am Tag und ca. Bürger in der Nacht betroffen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation durch den Schienenverkehr werden vom Eisenbahnbundesamt geplant, auch hier steht im Zuge der Öffentlichkeitsinformation den Bürgerinnen und Bürgern ein Internetportal für Anregungen und Hinweise zur Verfügung:

Fragen oder Anregungen zur Lärmkartierung bzw. zum Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes können bis zum 31.12.2023 an Frau Wilm-Chemnitz (Gemeindeverwaltung Lotte, Westerkappelner Str. 19, Telefonnummer 05404 88953, wilm-chemnitz(at)lotte.de) von Fachbereich Bauverwaltung gerichtet werden.

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