Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte am 10.09.2023
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.