Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW hat den „Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ ins Leben gerufen, aus dem der Gemeinde Lotte bis Ende 2023 insgesamt 57.078 Euro zur Verfügung stehen. Mit den Geldern sollen die krisenbedingten Mehrausgaben durch hohe Energiekosten, Lebensmittelpreise und Inflation für Bürger*innen mit geringem Einkommen aber auch für soziale Träger*innen, Vereine und Institutionen abgefedert werden. Jetzt können Bürger*innen und ortsansässige Organisationen oder Vereine Anträge bei der Gemeinde Lotte dafür stellen.

Unterstützung für Bürger*innen, die keine Sozialleistungen beziehen:

Insbesondere Bürger*innen, die nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, sowie nicht Teil des sozialen Sicherungssystems sind, können finanzielle Unterstützung erhalten. So übernimmt die Gemeinde Lotte unter bestimmten Voraussetzungen Kosten bis zu 800 Euro für den Austausch von einem Haushaltsgroßgerät mit sehr hohem Energieverbrauch oder älterem Baujahr, etwa Kühlschrank, Wasch- oder Spülmaschine. Das Neugerät sollte eine gute Energieeffizienz aufweisen, um die künftigen Energiekosten bestmöglich zu senken. Zudem können bei Bedarf auch Stromnachzahlungen von Betroffenen übernommen werden, um etwa Energiesperren abzuwenden. Diese Unterstützung erhalten Haushalte, in denen das monatliche Netto-Einkommen der ersten Person maximal 1.500 Euro beträgt. Jede weitere Person des Haushalts erhöht diese Grenze um 500 Euro. Die Vermögensfreigrenze der hilfesuchenden Person sowie der/des Partnerin/Partners liegt bei jeweils maximal 10.000 Euro. Für jede weitere Person, welche der Hilfesuchende überwiegend unterhält, erhöht sich der Betrag nochmal um 500 Euro. Antragsteller*innen müssen dies durch Bankauszüge (mindestens des letzten Monats), Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenbescheinigungen und sonstige Unterlagen wie Kinder- oder Wohngeldbescheide nachweisen. Pro Wohneinheit kann nur eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt werden. Wird der Antrag bewilligt können Antragsteller*innen in Vorkasse gehen oder sich von der Gemeinde Lotte einen Gutschein des Stärkungspaktes für ein neues Gerät ausstellen lassen. Der Gutschein ist innerhalb eines Monats nach dem Einkauf zusammen mit einer spezifizierten Rechnung (inkl. Kassenbon mit Einzelpositionen) zur Abrechnung einzureichen. Die Gemeinde Lotte übernimmt Kosten von maximal 800 Euro inklusive Lieferung, Anschluss und gegebenenfalls Entsorgung des Altgeräts. Weitere Serviceleistungen oder Garantieverlängerungen sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.

Hilfen für Bürger*innen, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen:

Unterstützungen bei einem Kauf eines energieeffizienteren Haushaltgeräts und bei Haushaltsstromnachzahlungen sind ebenfalls für Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich. Interessierte können den Austausch eines Gerätes aufgrund des Alters bzw. der Funktionstüchtigkeit beantragen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten sie einen Gutschein des Stärkungspaktes. Der Gutschein ist innerhalb eines Monats nach dem Einkauf zusammen mit einer spezifizierten Rechnung (inkl. Kassenbon mit Einzelpositionen) zur Abrechnung einzureichen. Die Gemeinde Lotte übernimmt Kosten von maximal 800 Euro inklusive Lieferung, Anschluss und gegebenenfalls Entsorgung des Altgeräts. Weitere Serviceleistungen oder Garantieverlängerungen sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Fällt die Rechnung höher aus, müssen die Antragsteller die Mehrkosten selbst zahlen. Die Lieferung erfolgt nach Bezahlung der Rechnung. Bürger*innen der Gemeinde Lotte und ortsansässige Organisationen oder Vereine, die auch noch eine finanzielle Unterstützung erhalten möchten, werden gebeten, ihre Anträge zeitnah bis zum 30.11.2023 bei der Gemeinde Lotte einzureichen. Die erforderlichen Anträge erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Lotte, Westerkappelner Str. 19, 49504 Lotte auf Anfrage bei der zuständigen Fachbereichsleiterin Frau Kleina-Metelerkamp, unter 05404-889-22 oder per Email: metelerkamp(at)lotte.de.

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