Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte: Informationen zur Wahl

Allgemeine Informationen

Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte

Nachdem Herr Rainer Lammers, amtierender Bürgermeister der Gemeinde Lotte, aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat zum 30.06.2023 niederlegt, steht eine Neuwahl für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin der Gemeinde Lotte an. Die Wahl findet am 10.09.2023 statt, eine mögliche Stichwahl wäre am 24.09.2023

Bei der Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte ist die Kandidatin/ der Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, gewählt. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplatzierten eine Stichwahl durchzuführen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Lotte ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (25.08.2023) im Wahlgebiet (Gemeinde Lotte) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählbarkeit

Als Bürgermeisterin/ Bürgermeister kann gewählt werden, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland innehat
  • das 23. Lebensjahr vollendet hat
  • Gewähr dafür bietet, dass sie/ er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wählerverzeichnis

Damit die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Eintragung von Amts wegen
In das Wählerverzeichnis werden alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag 30.07.2023) mit (Haupt-) Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind auch diejenigen Wahlberechtigten, die nach dem Stichtag (30.07.2023) bis zum 16. Tag vor der Wahl (25.08.2023) zugezogen und bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Die übrigen Wahlberechtigten müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

Eintragung auf Antrag
Auf Antrag, der bis zum 16. Tag vor der Wahl (25.08.2023) zu stellen ist, sind die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger in das Wählerverzeichnis einzutragen. 

Außerdem kann nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wer im Wahlgebiet keine Wohnung hat, sich aber dort „sonst gewöhnlich aufhält". Zuständig für die Eintragung ist die Gemeinde, in der die betreffende Person sich am Stichtag (30.07.2023) aufhält oder aufgehalten hat. Der Antrag kann nur bis zum Beginn der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (20. Tag vor der Wahl, 21.08.2023), d. h. bis zum Tag vor der Bereitstellung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme, 18.08.2023, gestellt werden.

Wohnungswechsel nach dem Stichtag
Verlegen Wahlberechtigte nach dem Stichtag (30.07.2023) ihre Wohnung aus dem Wahlgebiet (Gemeinde Lotte) oder wird ihre Wohnung im Wahlgebiet (Gemeinde Lotte) zur Nebenwohnung, so sind sie aus dem Wählerverzeichnis zu streichen.

Umzüge innerhalb der Gemeinde Lotte

Bei Umzügen innerhalb der Gemeinde Lotte nach dem Stichtag (30.07.2023) verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks, für den sie am Stichtag gemeldet war. 

Wahlbenachrichtigung

In der Zeit vom 07.08.2023 bis 19.08.2023 werden den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Lotte die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, dass und wie die Wahl durchgeführt wird und in welchem Wahlraum die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Wahlschein/Briefwahl

Sofern Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahlraum abgeben können oder möchten, können Sie auch per Briefwahl wählen. Hierfür können Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Nähere Informationen hierzu können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen. Sie können einen Wahlschein für die Hauptwahl am 10.09.2023 sowie bereits für eine evtl. Stichwahl am 24.09.2023, unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, wie folgt beantragen:

  • Online-Beantragung mittels verschlüsseltem Webformular 

Zum Webformular gelangen Sie über das Scannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die Möglichkeit der Online-Briefwahlbeantragung für die Hauptwahl am 10.09.2023 besteht nur bis zum Mittwoch, 06.09.2023, 12.00 Uhr.

  • postalisch/schriftlich
  • per E-Mail an wahlamt(at)lotte.de
  • ab Montag, den 14.08.2023 persönlich im Foyer des Rathauses, Westerkappelner Straße 19, 49504 Lotte zu folgenden Öffnungszeiten:
     
  • montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
  • montags und dienstags von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • donnerstags von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
  • sowie am Freitag vor der Wahl, 08.09.2023, von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 10.09.2023 ist nur bis Freitag vor der Wahl, 08.09.2023, 18.00 Uhr, möglich.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Sie die Briefwahl auch schon direkt vor Ort durchführen. Der Wahlschein wird Ihnen dann vor Ort ausgehändigt und direkt im Anschluss können Sie Ihre Stimme abgeben.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 10.09.2023 ist nur bis Freitag vor der Wahl, 08.09.2023, 18.00 Uhr, möglich. Nur in Ausnahmefällen ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 10.09.2023, 15.00 Uhr, möglich, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der wahlberechtigten Person.

Hinweis: Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag,10.09.2023, 16.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Lotte eingegangen sein muss.

 

 

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