Neuregelung zur Notfallbetreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

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Ab dem 23.03.2020 hat jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Auch Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, besitzen einen Betreuungsanspruch. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt.

Darüber hinaus wird ab dem 23.03.2020 eine Wochenendbetreuung sichergestellt.

Die Antragsstellung erfolgt über das Jugendamt des Kreises Steinfurt. Hier werden auch weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt.

weitere Informationen

Elternbrief Nr. 3 - Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

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