Das Antragsverfahren für die Härtefallhilfen wurde vom Land NRW freigeschaltet
Seit heute können die Härtefallhilfen für Öl, Holzpellets und Flüssiggas über eine eigens vom Land NRW eingerichteten Internetseite beantragt werden. Alle notwendigen Informationen finden sich auf dem entsprechenden Internetauftritt.