Schiedsperson gesucht – Bewerbungen für den Bereich Lotte werden gerne entgegengenommen

In der Gemeinde Lotte gibt es zwei Schiedspersonen. Für den Bereich Lotte übt Herr Friedhelm Lange die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann dankenswerterweise seit nunmehr annähernd 20 Jahren aus. Am 20.05.2021 hat der Rat der Gemeinde Lotte Frau Silke Reichelt für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson gewählt. Sie betreut vorrangig den Bereich Wersen, Büren und Halen.

Die derzeitige Wahlperiode von Herrn Lange läuft am 31.01.2022 aus, so dass eine erneute Ausschreibung der Position erfolgt. Interessierte Personen können sich gerne um das Amt bewerben, insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund.

Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen nehmen bei der vorgerichtlichen Streitschlichtung eine wichtige Aufgabe für das Gemeinwesen wahr. Ihre Einschaltung ist oft der schnellste Weg, eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In einigen Fallkonstellationen ist der Weg zum Schiedsamt auch gesetzlich vorgeschrieben.

Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern versuchen rechtlich einen Vergleich herbeizuführen, der genauso wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ist. Das heißt, sie sind Mittler zwischen den streitenden Parteien und geben diesen in einer ruhigen Atmosphäre die Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich Zeit, hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen, um –im besten Falle – als Ergebnis einen Vergleich aufzusetzen, den beide Streitparteien und die Schiedsperson unterzeichnen.

Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Das Amtsgericht Tecklenburg bestätigt und vereidigt die gewählte Schiedsperson und verpflichtet diese, die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Schiedsperson sollte mind. 25 Jahre alt sein und in der Gemeinde Lotte wohnen. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Wer unter Betreuung steht, kann das Schiedsamt nicht ausüben. Schiedsperson soll auch nicht sein, wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Wer Interesse an einer Schiedsamtstätigkeit hat, kann sich bei Frau Kleina-Metelerkamp (Tel. 05404 889-22 bzw. kleina-metelerkamp(at)lotte.de) bis zum 26.01.2022 melden.

 

 

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