Rathausbesuch ab dem 13.12.2021 nur mit 3G-Nachweis möglich

Für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz. Ab Montag, den 13. Dezember 2021, wird diese Regelung auch auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet, die das Rathaus der Gemeinde Lotte besuchen wollen. Das bedeutet, dass beim Zutritt zum Gebäude nachgewiesen werden muss, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.

Der Nachweis zum 3G-Status kann in Papierform oder digital erfolgen. Die Negativtestung durch einen offiziellen Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, durch einen PCR-Test darf sie nicht älter als 48 Stunden sein. Gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres - sofern sich durch die Coronaschutzverordnung keine anderen Regelungen ergeben.

Die Öffnungszeiten des Rathauses bleiben unverändert. Das bedeutet, dass montags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr ein Besuch aller Fachbereiche und -abteilungen (außer im Jobcenter) ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist.  

Außerhalb dieser Öffnungszeiten nutzen Sie bitte für die Terminbuchung im Bürgerbüro die Möglichkeit der Termin-Onlinebuchung.

Für Anliegen, die andere Fachbereiche und -abteilungen betreffen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen Ansprechperson auf, um auch außerhalb der offenen Servicetage (Mo+Do) einen individuellen Termin zu vereinbaren oder Ihr Anliegen direkt telefonisch zu klären. So können unnötige Kontakte vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathaus nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) gilt.

 

 

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