Sitzungen des Rates der Gemeinde Lotte und seiner Ausschüsse finden unter Beachtung der „3G-Regelung“ statt

Nach Beendigung der Sommerpause finden die Sitzungen des Rates der Gemeinde Lotte und seiner Ausschüsse unter Beachtung der in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW formulierten „3G-Regelung" in Präsenz statt: Sowohl die Gremiumsmitglieder als auch anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer dürfen an den Sitzungen teilnehmen, sofern sie den Nachweis erbringen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Dabei darf der Schnelltest nicht älter als 48 Stunden sein. Zudem muss er von einer anerkannten Teststelle durchgeführt worden sein. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang zum Sitzungsraum überprüft.

Teilnehmende der Sitzung dürfen die Sitzungsräume darüber hinaus nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten.

 

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