Kinderfreizeitbonus

Unterstützung für bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen

Das jobcenter Kreis Steinfurt begrüßt die Entscheidung des Bundes, Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einmalig mit je 100 Euro zu unterstützen. Mit der Förderung sollen sie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen, um bei außerschulischen Aktivitäten Kraft zu tanken. "Diese Förderung können alle minderjährigen Kinder in Anspruch nehmen, die auch Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten", erklärt Tanja Naumann, Jobcentervorstand. Im Kreis Steinfurt hätten daher über 14.000 Kinder und Jugendliche Anspruch auf diese Leistungen.

Die Förderung ist Teil des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche", das der Bundestag beschlossen hat. Es beinhaltet neben der einmaligen Förderung, Mittel für den Abbau von Lernrückständen, für Sprachförderungen im Kindergarten sowie für weitere Angebote frühkindlicher Bildung. Das Ziel dahinter: Kindern und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie die bestmöglichen Chancen auf gute Bildung und persönliche Entwicklung zu ermöglichen.

„Als Jobcenter stehen wir im ständigen Kontakt mit den betroffenen Familien und wissen aus Erfahrung, dass das vorgesehene Geld richtig angelegt ist", so Naumann. Denn gerade Kinder und Jugendliche hätten in der Pandemie oft zurückstecken müssen. Für sie soll es jetzt wieder ein Stück Richtung Normalität gehen. Dass dabei Kinder aus Familien in belasteten Lebenssituationen und mit kleinen Einkommen gezielt unterstützt würde, begrüßt Naumann ausdrücklich. Da der Bund auch die Mittel des Kinder- und Jugendplans für Ferienfreizeiten erhöhe, gemeinnützige Familienferienstätten Zuschüsse bekämen und darüber hinaus die Bundesländer zusätzliche finanzielle Mittel erhielten, so Naumann, sei sie optimistisch, dass es in diesem Jahr ein großes Angebot für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gebe.

Die einmalige Auszahlung der Gelder an die Familien erfolgt im August. Familien im SGB II-Leistungsbezug müssen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür ei-nen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

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