Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten

Mit einer weiteren Überarbeitung der Corona-Verordnungen hat das Land NRW die Rechte der vollständig Geimpften und Genesenen angepasst. Seit dem 03.05.2021 werden vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Das bedeutet, dass diese Personen keinen zusätzlichen negativen Test benötigen, um beispielsweise im Einzelhandel einzukaufen oder bestimmte Dienstleistungen (z.B. Frisör) in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus entfällt die Testpflicht an Schulen sowie das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um von den o.g. Rechten Gebrauch zu machen:

 

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (bspw. PCR, PoC-PCR) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff

Die Kontaktbeschränkungen und die Ausgangssperre gelten für Geimpfte und Genesene weiterhin. Derzeit wird noch geprüft, ob es in diesem Bereich weitere Lockerungen geben kann.

Die Gemeinden Lotte und Westerkappeln weisen darauf hin, dass voraussichtlich diese Woche noch eine bundeseinheitliche Regelung verabschiedet wird, die diese Rechte einschränken oder aber erweitern kann. Bitte beachten Sie dazu die aktuelle Berichterstattung.  
   

 

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