Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Gemeinde Lotte

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Bebauungsplan Nr. 36 „Heuers Moor Ost“, 3. Änderung

Hier: Aufstellungsbeschluss sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren gem. § 13 a BauGB

Der Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Lotte hat am 23.02.2021 die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 36 „Heuers Moor Ost“, 3. Änderung, gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB beauftragt. Die Bebauungs-plan-Änderung wird im Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

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