Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Versorgung

Details

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstücksanschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage sind der Gemeinde Lotte zu ersetzen. Eine Grundstücksanschlussleitung ist die Leitung vom öffentlichen Sammler bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstückes.

Führt die Gemeinde die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Unterhaltung einer Hausanschlussleitung für den Grundstückseigentümer durch, so hat dieser der Gemeinde die Kosten hierfür zu ersetzen. Eine Hausanschlussleitung ist die Leitung von der Grundstücksgrenze bis zu und einschließlich der ersten Inspektionsöffnung auf dem jeweils anzuschließenden Grundstück.
 
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücks- und Hausanschlussleitung werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten in der Regel mit Bescheid von den Grundstückseigentümern geltend gemacht.

Begriffe im Kontext

Kanalisation, Abgaben, Gebühren, Wasseranschluss, Erschließung, Erhebung, Haus, Gebäude, Energie, Versorgung