Widerspruch gegen Datenübermittlung
Details
Gegen die Weitergabe persönlicher Daten durch die Gemeinde Lotte können Sie Widerspruch einlegen. Dies betrifft die Datenweitergabe an
die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58 c, Absatz 1 Soldatengesetz (nur an im Folgejahr volljährig werdende Personen), gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz
Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen, gemäß § 50, Absatz 2 Bundesmeldegesetz
Adressbuchverlage, gemäß § 50, Absatz 3 Bundesmeldegesetz
eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder aber gar keiner Religionsgesellschaft angehören (dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden), gemäß § 42, Absatz 3 Bundesmeldegesetz
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung, gemäß § 50, Absatz 1 Bundesmeldegesetz