Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (05451) 920 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

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Ergebnisse der Bürgermeisterwahl

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DetaillierteWahlergebnisse


Aktuelles

Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2024/2025

 

Zum 01. August 2024 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren sind.

Es sind auch die Kinder…

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Vormerkverfahren für die Kitabetreuung im Kindergartenjahr 2024/25 in Lotte

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dem Online-System Kreis STeinfurt ElternPortal – STEP – können Sie Ihr Kind bis zum 31.10.2023 für…

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Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte am 10.09.2023

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG)…

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Suche nach Wohnraum für die Flüchtlinge

Aufgrund des derzeit wieder verstärkten Zustromes an Flüchtlingen sucht die Gemeinde Lotte Wohnraum, aktuell insbesondere für kleine dreiköpfige…

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Bürgerservice und Onlinedienste

Infos für Bürgerinnen und Bürger zu den Verwaltungsleistungen

Weitere Informationen

Stellenangebote


Notfallnummer Klärwerk: Bei Störungen melden Sie sich bitte unter 01520 8966969 (24 Stunden erreichbar)


Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Meldung von Unterbringungsmöglichkeite für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie sind aus der Ukraine eingereist und bereits privat im Kreis Steinfurt untergekommen? Bitte melden Sie sich beim Kreis Steinfurt:

Zum Kontaktformular

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? 

Zum Hilfeportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Weitere Infos finden Sie unter dem nachfolgendem Link:

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II