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Interessenbekundungsverfahren über die Trägerschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Lotte gem. § 11 SGB VIII und dem Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG-KJFöG)

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Interessenbekundungsverfahren über die Trägerschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Lotte gem. § 11 SGB VIII und dem Kinder- und Jugendfördergesetz  (3. AG-KJHG-KJFöG)

Die Gemeinde Lotte sucht einen erfahrenen und geeigneten Träger der freien Jugendhilfe für die Erbringung der Leistungen nach § 11 SGB VIII in Verbindung mit dem 3. AG-KJHG – KJFöG NRW im Gemeindegebiet. 

 

Die Trägerübernahme soll für die Zeit vom 01.04.2027 bis zu 31.03.2031 mit der Option einer Verlängerung erfolgen. 

 

Die Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die übertragenen Leistungen fachgerecht und zur Zufriedenheit erbracht wurden und dass sich bis dahin keine Änderungen der Rechtslage ergeben haben, die einer Verlängerung entgegenstehen.

 

Das Interessenbekundungsverfahren dient der Markterkundung und Entscheidungsvorbereitung. Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, so dass das Verfahren keine rechtlichen Forderungen bzw. Ansprüche gegenüber der Gemeinde Lotte auslöst. Die Teilnahme ist daher unverbindlich. Kosten, die den Teilnehmerinnen/Teilnehmern am jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet. 

 

Nach Prüfung und Wertung der eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung, mit fachlicher Begleitung durch das Kreisjugendamt Steinfurt, geht eine entsprechende Beschlussempfehlung zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss. Im Anschluss erfolgt eine endgültige Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Lotte. 

 

Die Interessensbekundung ist bis zum 30.11.2026 an die Gemeinde Lotte einzureichen.

 

Hier finden Sie die weiteren Informationen zum Interessensbekundungsverfahren.