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Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist die Erklärung eines Mannes vor einer bestellten Urkundsperson, dass er der Vater eines bestimmten Kindes ist.

Dadurch wird nach deutschem Recht die rechtliche Vaterschaft zu einem Kind bei nicht verheirateten Eltern erlangt.
Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt oder Standesamt abgegeben werden.

Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können getrennt voneinander abgegeben werden.

Solange die Zustimmung der Mutter nicht erfolgt, ist die Vaterschaftsanerkennung unwirksam.
 

 

 

Gebühren Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Themen Geburt, Heirat, Tod, sonstige standesamtliche Angelegenheiten,
Benötigte Dokumente - Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunden der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
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