Dienstleistungen nach Themen
Geburtsanmeldung
Beim Standesamt Lotte können Sie Ihren Nachwuchs, der im Gemeindegebiet von Lotte das Licht der Welt erblickt hat, anmelden. Für Kinder, die z.B. in einem Krankenhaus in Osnabrück geboren worden sind, ist das Standesamt Osnabrück zuständig.
Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach der Geburt durch einen sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Zur Anmeldung der Geburt ist auch jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen darüber unterrichtet ist, verpflichtet.
Gebühren | - Geburtsurkunde: 10 Euro. - jede weitere Geburtsurkunde: 5 Euro. - Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, für die Mutterschaftshilfe sowie für Kindergeld und Erziehungsgeld: kostenlos |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Themen | Geburt, Heirat, Tod, sonstige standesamtliche Angelegenheiten, |
Benötigte Dokumente | In jedem Fall: - Geburtsbescheinigung des Arztes beziehungsweise der Hebamme, die bei der Geburt zugegen waren, - Schriftliche Erklärung über die Bestimmung der Vornamen beziehungsweise des Vornamens - Personalausweis oder Reisepass Weitere Unterlagen in bestimmten Fällen: Bei Verheirateten und Getrenntlebenden: - Familienstammbuch oder Eheurkunde, - bei ausländischen Staatsangehörigen: Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung Bei Geschiedenen: - Eheurkunde mit Scheidungsvermerk, - bei ausländischen Staatsangehörigen: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk im Original mit Übersetzung oder - zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Original mit Übersetzung Bei Ledigen: - Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen - bei ausländischen Staatsangehörigen: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung - bei verwitweten Personen: Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten |