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Anmeldung zur Eheschließung

Was ist vor der Eheschließung zu tun?

  • Anmeldung für die Eheschließung beim Standesamt, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Haupt- und Nebenwohnsitz hat.
  • Wenn Sie beide nicht in Lotte wohnen, aber gern hier heiraten möchten, melden sie bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie in Lotte heiraten möchten. Der Standesbeamte wird dann dem Standesamt Lotte bestätigen, dass keine Ehehindernisse bestehen.

Tip: Die Anmeldung gilt sechs Monate, das heißt, Sie können innerhalb von sechs Monaten heiraten, sonst ist Ihre Anmeldung nicht mehr gültig!
 
Trauungen werden zu den Öffnungszeiten des Rathauses vorgenommen. Zusätzlich sind Eheschließungen auch einmal im Monat samstags möglich. Dafür sprechen Sie bitte den Termin mit  Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt ab.

Eheschließung – für einen der schönsten Augenblicke im Leben bieten sich in Lotte zwei Möglichkeiten: im Trauzimmer des Rathauses im Ortsteil Wersen sowie im Haus Hehwerth in Alt-Lotte.

Benötigte Unterlagen:

Beide Partner sind ledig, volljährig, haben keine Kinder und waren noch nicht verheiratet, besitzen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz in Lotte. In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Urkunden sollten nicht älter als 6 Monate sein.
  • Erweiterte Meldebescheinigung (wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz nicht in Lotte haben, ist eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich)
  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister für gemeinsame Kinder

 

Wer schon verheiratet war, benötigt darüber hinaus

  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Die Urkunden sollten nicht älter als 6 Monate sein.

Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen von Ihrem Standesamt.

Ausländische Staatsangehörige, die in Lotte heiraten wollen, sollten in jedem Fall das Gespräch mit der Standesbeamtin suchen, da die erforderlichen Unterlagen sehr verschieden sein können.

GRUNDSÄTZLICH GILT: WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT WERDEN, KANN VON FALL ZU FALL SEHR VERSCHIEDEN SEIN. BITTE SUCHEN  SIE DAHER IMMER DAS PERSÖNLICHE GESPRÄCH MIT DER STANDESBEAMTIN.

 

Gebühren - Besitzen beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit: 40 Euro
- Besitzen einer / beide Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit: 66 Euro
- Stammbuch: je nach Ausführung.
- 1 Eheurkunde: 10 Euro
- für jede weitere Ausfertigung, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 5 Euro
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Themen Geburt, Heirat, Tod, sonstige standesamtliche Angelegenheiten,
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