Dienstleistungen nach Themen
Reisepass
Ein Reisepassantrag kann im Bürgerbüro gestellt werden.
Der Antrag kann ausschließlich persönlich gestellt werden.
Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass, gibt es die Möglichkeit, einen "Expresspass" innerhalb von 72 Stunden zu bekommen oder einen vorläufigen Reisepass, der sofort ausgestellt wird, jedoch nur, wenn der Expresspass auch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann.
Die Abholung kann persönlich erfolgen oder durch eine dritte Person, die bevollmächtigt wurde.
Bei der Antragsstellung für einen Kinderreisepass muss das Kind, für welches der Kinderreisepass beantragt werden soll, anwesend sein.
Gültigkeit:
- 10 Jahre
- 6 Jahre wenn der Antragssteller unter 24 Jahren ist
Hinweis zum Expresspass:
- Bearbeitungsdauer: 72 Stunden
Hinweis zum vorläufigen Reisepass:
- Bearbeitungsdauer: sofort
- wird nur ausgestellt, wenn die Beantragung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist; zudem ist die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung glaubhaft zu machen (die Vorlage geeigneter Nachweise kann verlangt werden)
- die Gültigkeit ist anlassbezogen und max. 1 Jahr
Weitere Informationen zu ausländischen Reisezielen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Gebühren | - Vorläufiger Reisepass: 26,00 € - Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € - Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 € - Expresspass bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 € - Expresspass ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 € - Kinderreisepass: 13,00 € - Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 € |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Themen | Meldeangelegenheiten und Pass-/ Ausweiswesen, |
Benötigte Dokumente | - alter Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis (ggf. Geburtsurkunde) - 1 biometrietaugliches Passfoto - PIN-Brief |