Dienstleistungen nach Themen

Kindergartenbeiträge

Die Anmeldung des Kindes und die Buchung des gewünschten Betreuungsumfangs (25, 35 45 Stunden) erfolgt über das Elternportal STEP des Kreises Steinfurt: https://step.kreis-steinfurt.de.
Änderungen im laufenden Kindergartenjahr (vorzeitige Abmeldung des Kindes, Änderung der gebuchten Wochenstunden etc.) müssen über die jeweilige Kindertageseinrichtung erfolgen. Die Änderungen werden von der Einrichtung an die Gemeinde weitergegeben.
Den Eltern wird durch die jeweilige Einrichtung eine Erklärung ausgehändigt, welche ausgefüllt und mit den erforderlichen Einkommensnachweisen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden muss.
Die Elternbeiträge werden durch die Verwaltung berechnet und im Namen des Kreises Steinfurt erhoben. Vierteljährlich werden die Beiträge dann an den Kreis Steinfurt, Jugendamt, als zuständige Behörde weitergeleitet.
Die Beitragspflicht ergibt sich aus § 23 Abs. 1 KiBiz und § 3 der Elternbeitragssatzung. Hiernach haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.

 

 

Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Elterneinkommens und dem Betreuungsumfang.
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • SGB VIII
  • KiBiz
Themen Kinder, Jugend & Bildung,
Benötigte Dokumente Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen und Einkommensnachweise.
Zurück