Dienstleistungen nach Themen
Fischereischeine
Der Fischereischein wird hier erteilt, wenn Sie im hiesigen Gemeindegebiet Ihren Hauptwohnsitz und das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 14. Lebensjahr für jeweils ein Kalenderjahr beantragt werden.
Gebühren | - Jahresfischereischein: 16,00 € - Fünfjahresfischereischein: 48,00 € |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen | Landesfischereigesetz |
Themen | Meldeangelegenheiten und Pass-/ Ausweiswesen, |
Benötigte Dokumente | Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung |