Dienstleistungen nach Themen

Fischereischeine

Der Fischereischein wird hier erteilt, wenn Sie im hiesigen Gemeindegebiet Ihren Hauptwohnsitz und das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 14. Lebensjahr für jeweils ein Kalenderjahr beantragt werden.

 

Gebühren - Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz

Themen Meldeangelegenheiten und Pass-/ Ausweiswesen,
Benötigte Dokumente Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung
Zurück