Ansprechpartner
Sozialhilfe nach SGB XII
Personen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten können, haben unter Umständen einen Anspruch auf Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe ist in der Regel eine bedarfsdeckende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Berechnung der Geldleistungen erfolgt - vereinfacht dargestellt - durch rechnerische Zusammenstellung eines gesetzlich definierten Gesamtbedarfs zum Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemessene Unterkunftskosten).
Diesem Betrag werden die vorhandenen eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) gegenübergestellt. Sofern der gesamte Bedarf nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, kommt die ergänzende Gewährung von Grundsicherung in Betracht.
Die Leistungen der Sozialhilfe werden seit dem 01.01.2005 nach dem Sozialgesetzbuch XII gewährt. Zuständiger Träger für die Leistungen nach dem SGB XII ist der Kreis Steinfurt, der die Aufgaben weitestgehend auf die Gemeinde Lotte übertragen/delegiert hat.
Lassen Sie sich daher zu den Fragen der Sozialhilfe unverbindlich bei der Gemeinde Lotte beraten. Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen gern weiter.
Bitte beachten Sie: Ihre Ansprechpartner richten sich nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben des Nachnames:
A-F = Frau Blumenthal
G-Z = Frau Hinnenkamp
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Themen | Arbeit & Soziales, |