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Abmeldung von Personen / Wohnsitz
Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich lediglich innerhalb einer Woche nach Wohnsitznahme in der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht indes nach wie vor bei
- Wegzug ins Ausland,
- Aufgabe der Nebenwohnung oder
- dem Wegfall eines festen Wohnsitzes.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass)
Gebühren | Die Abmeldung ist gebührenfrei. |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Themen | Meldeangelegenheiten und Pass-/ Ausweiswesen, |
Benötigte Dokumente | gültiger Personalausweis bzw. Reisepass |