Damit die Feuer ordnungsgemäß abgebrannt werden dürfen, müssen sie vorab angemeldet werden.
Anträge können bis zum 4. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Mit der Anmeldung sind die genauen Veranstaltungsdaten und der Verantwortliche zu benennen. Das Formular finden Sie hier: Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige
Grundsätzlich ist das Verbrennen von Holz und Strauchschnitt im Freien gemäß § 7 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) untersagt. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Brauchtumsfeuer, die von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und als öffentliche Veranstaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind.
Für weitere Informationen zur Anmeldung und den geltenden Auflagen steht Ihnen Herr Prinz unter 05404 889-70 zur Verfügung.