Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte am 10. September 2023

 

Nach § 65 der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird bekanntgemacht, dass der Rat der Gemeinde Lotte in seiner Sitzung am 14.12.2023 nach Vorprüfung des Wahlprüfungsausschusses am 30.11.2023 über die am 10. September 2023 durgeführte Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte beschlossen hat.

Auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses hat der Rat der Gemeinde Lotte folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Einspruch vom 26. September 2023 gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte wird zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG NRW genannten Anfechtungsgründe vorliegt.
  2. Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Lotte am 10.09.2023 wird gemäß den §§ 46 b, 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG NRW für gültig erklärt.

Gegen den Beschluss der Vertretung kann gem. § 41 Abs. 1 KWahlG NRW in der zurzeit gültigen Fassung binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden.
Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster (Postanschrift: Postfach 80 48, 48043 Münster) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 55 a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803).
Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Lotte, 15.12.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung

Tepe
Allgemeine Vertreterin

 

 

 

 

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