Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise

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Das Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein- Westfalen hat mit Erlass vom 19.03.2020 ein Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler veröffentlicht.

Regelungen

  1. Mit den Mitteln aus diesem Sofortprogramm sollen Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, die professionell und selbständig tätig sind und durch die Absage von Projekten, Veranstaltungen oder sonstiger Engagements aufgrund o.a. Verfügungen Einnahmeausfälle nachweisen können. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
  2. Gewährt wird den Künstlerinnen und Künstlern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu einer Höhe von maximal und einmalig 2.000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen.
  3. Die Antragsstellung erfolgt bei den Bezirksregierungen unter Vorlage:
    - eines Nachweises zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Stichtag 15.03.2020),
    - der Honorarvereinbarung, des Vertrages, einer rechtsverbindlichen Erklärung oder eines vergleichbaren Nachweises,
    - der Darlegung des Einnahmeausfalls und Begründung/Belegung der einzelnen Ausfallpositionen aufgrund der Corona-Krise,
    - einer Bestätigung über den Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen durch Vorlage einer Kopie des gültigen Personalausweises.

Der Antrag muss bis zum 31.05.2020 abgesandt worden sein. Bearbeitung und Auszahlung erfolgen durch die Bezirksregierungen in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Weitere Infos gibt es hier.

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