Kurz-Umfrage zu Hundefreilaufflächen

Auf verschiedensten Wegen wurde der Wunsch an die Gemeinde Lotte herangetragen, eine oder mehrere öffentliche Hundefreilaufflächen auszuweisen.
Innerhalb der eingezäunten Flächen herrscht für Hunde kein Leinenzwang, sodass sie ungestört toben und spielen können.

Für die weitere Bearbeitung des Themas wollen wir kurz Ihre Meinung dazu einholen:
Was halten Sie von öffentlichen Hundefreilaufflächen? Wie große sollte die Fläche sein? Gibt es bestimmte Anforderungen an Ausstattungen? Haben Sie mögliche Standorte im Kopf?
Wir freuen uns über zahlreiche Kommentare/ Anregungen zu dem Thema - via Mail an info(at)lotte.de.

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