Land NRW stimmt Antrag auf Testoption des Kreises Steinfurt zu

Nachdem die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Steinfurt am Montag, den 29. März, auf 127 gestiegen ist und damit am dritten Tag in Folge über 100 liegt, wurde für den Kreis Steinfurt die bundesweit vereinbarte „Notbremse“ gezogen. Landrat Dr. Martin Sommer hat nach einem intensiven Abwägungsprozess mit den BürgermeisterInnen und der Kreispolitik entschieden, die nordrhein-westfälische Testoption zu nutzen.

Im Land NRW ist es alternativ zur kompletten Rücknahme der Öffnungen möglich, die Nutzung der Angebote von einem tagesaktuellen negativen Schnelltest abhängig zu machen. Der Antrag beim Land NRW ist am Montag durch den Kreis gestellt und direkt bewilligt worden.

Ab Dienstag, den 30. März, können damit all diejenigen nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, etc.) und körpernahe Dienstleistungen bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) usw. mit einem bestätigten tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden, die sonst im Rahmen der Notbremse gänzlich geschlossen wären. Das negative Testergebnis ist bei der Inanspruchnahme der Angebote vorzulegen.

All die Angebote des Bedarfs des täglichen Lebens (beispielsweise Lebensmittelmärkte), medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung können auch weiterhin ohne tagesaktuelles negatives Testergebnis aufgesucht werden

Unberührt von der optionalen Test-Pflicht bleiben die Kontaktbeschränkungen. Ist in einem Kreis oder einer Stadt die Corona-Notbremse in Kraft, gelten für Treffen verschärfte Regeln. Ab Dienstag, den 30. März, sind Kontakte nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.

Aktuell sind in der Gemeinde Lotte zwei Schnelltestzentren genehmigt (Praxis Niendieker in Büren, Praxis Wilmering in Wersen). Ein weiterer Antrag für den Ortsteil Lotte liegt vor und wird derzeit vom Kreis Steinfurt geprüft. Das gemeinsame Testzentrum von Westerkappeln und Lotte wird voraussichtlich Anfang April seinen Betrieb aufnehmen.

Bürgermeister Lammers appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, auch bei einem negativen Testergebnis nicht nachlässig zu werden. „Ein negativer Schnelltest ist eine Momentaufnahme, die denjenigen, der den Test gemacht hat, nicht in Sicherheit wiegen darf. Es ist nach wie vor wichtig, sich und andere zu schützen, Maske zu tragen, Abstand zu halten und die Hygieneregeln einzuhalten“, so der Bürgermeister.

 

Zurück