NachfolgerIn für Schiedsfrau Anne Gutzeit gesucht

Im Bereich der Gemeinde Lotte ist die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson vakant.

In der Gemeinde Lotte übt Herr Lange die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann seit vielen Jahren aus und verfügt demnach über langjährige Erfahrung auf dem abwechslungsreichen und vielschichtigen Gebiet. Nunmehr wird - nach dem Wegzug seiner bisherigen Vertreterin, Frau Gutzeit - eine Stellvertretung für ihn gesucht. Bewerbungen interessierter Personen um das Amt sind sehr willkommen! Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind dabei ausdrücklich erwünscht.

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche, das heißt unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites. Die Einschaltung einer Schiedsperson ist oft der schnellste Weg, einen Streit unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In einigen Fallkonstellationen ist der Weg zum Schiedsamt auch gesetzlich vorgeschrieben, so z. B. in den sog. Privatklagesachen, in denen sich der Betroffene selbst mit einer Klage an das Strafgericht wenden muss, da die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an einer Straftat bejaht hat. Einer solchen Klage ist eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsperson vorgeschaltet. Auch für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren obligatorisch, z. B. nachbarrechtliche Streitigkeiten.

Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern versuchen rechtlich einen Vergleich herbeizuführen, der genauso wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ist. Das heißt, sie sind Mittler zwischen den streitenden Parteien und geben diesen in einer ruhigen Atmosphäre die Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich Zeit, hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen, um  im besten Falle- als Ergebnis einen Vergleich aufzusetzen, den beide Streitparteien und die Schiedsperson unterzeichnen.

Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Das Amtsgericht Tecklenburg bestätigt und vereidigt die gewählte Schiedsperson und verpflichtet diese, die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Schiedsperson sollte zwischen 30 und 69 Jahre alt sein und in der Gemeinde Lotte wohnen. Schiedsperson kann nicht sein, wer unter Betreuung steht. Schiedsperson soll auch nicht sein, wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Wer Interesse an einer Schiedsamtstätigkeit hat, kann sich bei Frau Kleina-Metelerkamp (Tel. 05404 889-22 bzw. kleina-metelerkamp@lotte.de) bis zum 28.02.2021 melden.

 

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