Hundesteuersatzung

Der Rat der Gemeinde Lotte hat in seiner Sitzung vom 17.12.2020 die 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Lotte beschlossen.

Es wurde darin die Möglichkeit der Steuerbefreiung bei ärztlich nachgewiesener Notwendigkeit eines ausgebildeten Begleithundes aufgenommen.

Die Änderung der Hundesteuersatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die ab dann gültige Satzung finden Sie hier:

Hundesteuersatzung (PDF)
 

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