Hecken, Bäume und Sträucher zurückschneiden

Die Gemeindeverwaltung erinnert alle Grundstückseigentümer daran, ihre Hecken, Bäume und Sträucher regelmäßig zu schneiden, wenn sie an öffentliche Wege oder Straßen grenzen.

 

Wichtig ist dabei:

  • Sicht freihalten: An Straßenkreuzungen, Einmündungen und Gehwegen muss das Lichtraumprofil freigehalten werden. Das Lichtraumprofil ist der Raum über und neben Gehwegen, Straßen und Radwegen, der frei von Ästen, Hecken oder anderen Hindernissen bleiben muss.
  • Gehwege freihalten: Äste dürfen nicht so hängen, dass Fußgänger oder Kinder auf die Straße ausweichen müssen.
  • Straßenbeleuchtung und Schilder freihalten: Bäume um Straßenlaternen oder vor Straßenschildern müssen zurückgeschnitten werden, damit Licht und Orientierung nicht behindert werden.

Kurz: Alles, was den Weg blockiert oder die Sicht einschränkt, muss zurückgeschnitten werden.

Bitten entsorgen Sie die Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück. Grünabfälle dürfen nicht in der freien Landschaft entsorgt werden.

 

Foto: Nina Jostmeier

 

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