Wichtig ist dabei:
- Sicht freihalten: An Straßenkreuzungen, Einmündungen und Gehwegen muss das Lichtraumprofil freigehalten werden. Das Lichtraumprofil ist der Raum über und neben Gehwegen, Straßen und Radwegen, der frei von Ästen, Hecken oder anderen Hindernissen bleiben muss.
- Gehwege freihalten: Äste dürfen nicht so hängen, dass Fußgänger oder Kinder auf die Straße ausweichen müssen.
- Straßenbeleuchtung und Schilder freihalten: Bäume um Straßenlaternen oder vor Straßenschildern müssen zurückgeschnitten werden, damit Licht und Orientierung nicht behindert werden.
Kurz: Alles, was den Weg blockiert oder die Sicht einschränkt, muss zurückgeschnitten werden.
Bitten entsorgen Sie die Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück. Grünabfälle dürfen nicht in der freien Landschaft entsorgt werden.
Foto: Nina Jostmeier











